Aufbahrungen sind stark rückläufig. Eine kaputte Kühlung in der Aufbahrungshalle Lüterkofen wirft nun Fragen über deren Daseinsberechtigung auf.

Seit Mitte Dezember ist die Aufbahrungshalle in Lüterkofen geschlossen. Vorübergehend soll die Schliessung sein, heisst es offiziell. Doch die Halle, die im Grunde genommen ein Raum im Kirchengebäude ist, müsste saniert werden. Wer für diese Sanierung aufkommt, ist im besten Fall unklar und im schlimmsten Fall: niemand.
Dahinter liegt aber keineswegs irgendwelche Willkür, sondern gleich zwei politische Entschlüsse.
An der Gemeindeversammlung der Kirchgemeinde Lüsslingen, zu der die Kirche Lüterkofen gehört, stimmten die anwesenden 22 Stimmberechtigten über die vorübergehende Schliessung der Aufbahrungshalle (Baujahr 1977) ab.
Stark rückläufige Aufbahrungen
Das Problem sei die defekte Kühlung in der Aufbahrungshalle, steht im Protokoll. Diese lasse sich nicht mehr abstellen und berge ein massives Sicherheitsrisiko. Es müsse mit Investitionen in der Höhe von mindestens 80’000 Franken gerechnet werden.
Geld, das die Kirchgemeinde, die im Jahr 2026 einen Aufwandüberschuss von knapp 50’000 Franken budgetiert, nicht hat. Oder zumindest angesichts der wenigen Aufbahrungen als eine nicht gerechtfertigte Investition erachtet.
Denn in der Kirchgemeinde Lüsslingen habe es im vergangenen Jahr 18 Todesfälle gegeben und nur deren zwei seien noch in der Halle aufgebahrt worden. Die Aufbahrungen seien allgemein rückläufig, steht im Protokoll der Versammlung. Das bestätigen eingeweihte. Der Grund sei, dass es vermehrt andere Aufbahrungsmöglichkeiten gebe. Wie zum Beispiel direkt im Spital oder bei Bestattungsinstituten.
Nach einer gemäss Protokoll «emotionalen Diskussion» habe der Kirchgemeinderat schliesslich einen Antrag formuliert. Dieser sah vor, dass die Kirchgemeinde Lüsslingen die Betreuung der Aufbahrungshalle per sofort abgebe, die Halle vorübergehend geschlossen werde und die Kirchgemeinde Lüsslingen der Einwohnergemeinde Lüterkofen-Ichertswil den Auftrag gebe, eine Lösung zu finden.
Dieser Antrag wurde mit 21 Stimmen, bei einer Enthaltung, angenommen.
Der Gemeinderat ist einstimmig dagegen
Der zweite politische Entscheid fiel vor einigen Wochen im Gemeinderat von Lüterkofen, den die Kirchgemeinde beauftragt hatte: «eine Lösung zu finden».» Dieser Auftrag stellte sich dann aber als schwerer heraus, als zuerst gedacht. Denn zwar ist die Einwohnergemeinde – wie generell üblich – für das Bestattungswesen verantwortlich und dazu gehört auch eine eventuelle Aufbahrung. Sollte diese denn noch gewünscht sein.
Nur: In den umliegenden Aufbahrungshallen, wie zum Beispiel in Messen, oder auch in Schnottwil ist die Grundbesitzerin der Halle auch die Einwohnergemeinde. Nicht so in Lüterkofen, denn da ist die Aufbahrung in die Kirche integriert und steht somit auf dem Grund und Boden der Kirchgemeinde. Also müsste die Gemeinde Lüterkofen mindestens 80’000 Franken – gemäss Gemeindepräsident Roger Siegenthaler handle es sich sogar um einen sechsstelligen Betrag – für die Sanierung eines Gebäudes bezahlen, das ihr nicht gehört.
Dazu sei die Gemeinde nicht willens. «Besonders dann nicht, wenn die Investitionen in einem solch offensichtlichen Ungleichgewicht zur tatsächlichen Nutzung stehen, wie es hier der Fall ist», sagt Siegenthaler. Der Gemeinderat hat den Antrag der Kirchgemeinde, die Kosten zu übernehmen, einstimmig abgelehnt.
Was bringt eine Schliessung mit sich?
In der Aufbahrungshalle von Lüterkofen wurden nicht nur Verstorbene aus Lüterkofen selbst oder der Kirchgemeinde Lüsslingen aufgebahrt. Auch aus dem unteren Bucheggberg und Angehörigen der Kirchgemeinde Aetingen-Mühledorf kamen Verstorbene in die nun geschlossene Halle. So seien von 25 Todesfällen im letzten Jahr nur drei in Lüterkofen aufgebahrt worden, sagt Verena Meyer-Burkhard, die Gemeindepräsidentin von Buchegg. Auch sie stellt den deutlichen Rückgang der gewünschten Aufbahrungen fest.
Als Konsequenz dieser bisweilen noch vorübergehenden Schliessung folgt, dass für Aufbahrungen nun eben Gemeinden wie Schnottwil, Messen, Oberwil oder auch Solothurn in Frage kommen. Die Bestattungsreglemente lassen in ihrer Formulierung die freie Wahl des Aufbahrungsortes ohnehin schon zu.

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